Gutachten

Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit gehabt zu haben.

Ben Furman und Ritva Abao

Als Gutachter werde ich in der Regel von Gerichten beauftragt. Entsprechend erstelle ich Gutachten für Gerichte über die Glaubwürdigkeit und/oder Deliktfähigkeit von Angeklagten oder von Zeugen wie auch zu Familienrechtsstreitigkeiten. 

Stellungnahmen sind auch bei Auseinandersetzungen mit Institutionen nötig, die über Leistungen entscheiden. Meine Gutachten beantworten Fragen zu den Schädigungen von Menschen nach dem Opferentschädigungsgesetz, zur Erwerbsminderung von Arbeitnehmern für die Deutsche Rentenversicherung und über den Grad der Behinderung von Menschen im Versorgungsrecht. 

Die grundlegende und umfangreiche Kenntnis der Psyche von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist auch meine Basis zur Erstellung von psychologischen Familienrechtsgutachten. 

Ich habe langjährige Erfahrung in der Erstellung von Gutachten und absolviere regelmäßig Weiterbildungen. 

Ich führe meine Diagnostik ausschließlich im Rahmen von Hausbesuchen bei den Menschen durch, die untersucht werden sollen. Das erhöht meine Informationsvielfalt und entlastet die Menschen, die ich begutachte.